Kommunale Verpackungssteuer 09/09/2023 Abgabe auf To-Go-Einwegbecher und -Essensverpackungen Verden. Überquellende Abfalleimer und Einwegmüll, der durch die Landschaft fliegt: Vor allem im Umfeld von Schnellrestaurants ein bekanntes Bild – auch in Verden. Die Grüne Stadtratsfraktion schlägt zur Eindämmung des Problems jetzt vor, dem Vorbild der Stadt Tübingen zu folgen und eine kommunale Verpackungssteuer auf Einweggetränke- und -Essensverpackungen einzuführen.“in Deutschland werden jedes Jahr werden jährlich 5,8 Milliarden Einweg-Getränkebecher und 4,3 Milliarden Einweg-Essensboxen verbraucht – sowie 2,2 Milliarden Einweg-Besteckteile,” heißt es in der Begründung des Antrags, den die Grünen in der kommenden Woche in den Verdener Stadtrat einbringen wollen. Die Verpackungen machten mehr als 40 Prozent des Straßenmülls aus und ihre Entsorgung koste Städte und Gemeinden jährlich 720 Millionen Euro. “Anders gesagt: einige wenige Unternehmen verdienen Geld mit vermeintlich günstigem Essen und wälzen die Folgekosten auf die Allgemeinheit ab,” so Grünen-Fraktionsvorsitzender Rasmus Grobe.“Tübingen hat gezeigt, dass eine Kommune die Möglichkeit hat, gegen die Einweg-Flut steuernd Einfluss zu nehmen,” so Grobe. Denn die Einwegsteuer schaffe nicht nur Anreize für Unternehmen, verstärkt auf Mehrweg zu setzen, sondern wirke auch verhaltensändernd bei den Kunden. Durch die Einführung der Verpackungssteuer auf Einweg-Produkte habe sich in Tübingen innerhalb eines Jahres die Anzahl der Restaurants, die wiederverwendbares Geschirr eingeführt haben, in der Stadt verzehnfacht. Tübingen war von einer Schnellrestaurant-Kette verklagt worden – doch das Bundeverfassungsgerichts hat die Rechtmäßigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer bestätigt – womit der Weg für entsprechende Regelungen in anderen Kommunen geebnet wurde.Konkret schlagen die Verdener Grünen vor, die Tübinger Regelung eins zu eins zu übernehmen. Das würde bedeuten: Der Verkauf von Einweggeschirr und Einwegverpackungen soll mit je 50 Cent sowie 20 Cent für Einwegbesteck belegt werden, höchstens aber 1,50 Euro pro Einzelmahlzeit. Dies soll für Gastronomiebetriebe & Co. einen finanziellen Anreiz schaffen, auf Mehrweg-Alternativen umzusteigen.Für Rückfragen:Rasmus Grobe
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